Das Projekt
Die TIROLER VERSICHERUNG vergibt zum 200-Jahr-Jubiläum im Rahmen der Innsbrucker Promenadenkonzerte und in Zusammenarbeit mit dem Sinfonischen Blasorchester Tirol ein Gesamtpreisgeld in der Höhe von 5.500,00 Euro an Komponist*innen in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino.
Vorgaben für die Komposition
Gewinnen können ausschließlich eigene Kompositionen von einem Konzertmarsch mit dem Titel „Mir haltn zamm.“
- Stücke mit einer Länge von 3 bis 4 Minuten und einem Schwierigkeitsgrad von Stufe B bis C.
- Kompositionen mit einem klaren Tirol-Bezug und verpflichtend mit Stimmen für 1. und 2. Flügelhorn sowie Tenorhorn und Bariton.
- Oboe, Englischhorn, Fagott und Kontrabass sind optional, aber erwünscht.
- Es gibt keine Vorgaben hinsichtlich Tonarten, Taktarten oder Tempi.
Teilnehmer*innen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino haben.
- Teilnehmer*innen können nur eigene Kompositionen einreichen. Es ist nicht möglich Kompositionen für dritte Personen einzureichen.
- Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig.
Einreichung
Folgende Angaben sind für die Einreichung erforderlich:
- Kurzbeschreibung der Komposition (mindestens 100 Zeichen)
- Für die Einreichung ist es erforderlich Vor- und Nachname, Geburtsdatum, sowie eine gültige Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Wohnadresse bekannt zu geben.
- Die Einreichung erfolgt ausschließlich mittels Upload. Einreichungen auf anderem Weg (z. B. per Post oder E-Mail) können aus administrativen Gründen nicht berücksichtigt werden.
- Die Einreichung ist wahrheitsgemäß und so vollständig wie möglich auszufüllen.
- Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen bzw. bei nennenswerten Falschangaben behält sich die TIROLER das Recht vor, entsprechende Personen ohne Angabe von Gründen vom Wettbewerb auszuschließen. Das gilt auch, wenn Teilnehmer*innen sich durch Manipulationen Vorteile verschaffen. In diesem Fall können Preisgelder auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
- Die erfolgreiche Einreichung wird per E-Mail bestätigt.
- Einreichschluss ist der 18. April 2025.
- Eine Fachjury ermittelt, ob das eingereichte Projekt den Vorgaben entspricht. Ist dies der Fall, gelangt das Projekt zur Abstimmung.
Auswahlverfahren
- Nach der Einreichung entscheidet eine Fachjury über die Kompositionen.
- Die Fachjury besteht aus erfahrenen Expert*innen. Die Jury agiert autonom. Die TIROLER wird auf die Entscheidungen der Jury keinen Einfluss nehmen.
- Der Jury steht es frei, Verantwortliche der Kompositionen zu kontaktieren, um Rückfragen zu stellen. Ebenso kann die Jury jederzeit andere fachkundige Personen in die Entscheidungsfindung einbeziehen.
- Die Preisträger*innen werden am 23. Mai 2025 schriftlich oder telefonisch verständigt.
- Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt mit Ende Mai 2025, nach der schriftlichen oder telefonischen Verständigung an die Preisträger*innen und nach schriftlicher Bekanntgabe einer aktuellen Bankverbindung durch die Preisträger*innen an marketing@tiroler.at.
Rechte
- Mit der Projekteinreichung bestätigt der/die Einreicher*in Urheber*in der Komposition zu sein und erteilt der TIROLER unwiderruflich das ausschließliche und sachlich, räumlich sowie inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Aufführung sowie jegliche weitere Verwertung der eingereichten Komposition.
- Die TIROLER behält sich das Recht vor, die Komposition in jeder Form zu nutzen, ohne dass dem/der Urheber*in hierfür gesonderte Ansprüche, insbesondere Vergütungsansprüche, entstehen.
- Der/die Einreicher*in wird namentlich erwähnt.
- Es besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen in Folge der Teilnahme am Wettbewerb.
- Der/die Einreicher*in ist einverstanden, dass Name, Wohnort und Komposition in jedem aktuell gebräuchlichen Wiedergabeverfahren, in Print- und Online-Medien aller Art (inkl. Social-Media-Kanälen der TIROLER) sowie Fremdmedien veröffentlicht werden darf.
- Mit der Teilnahme stimmt der/die Einreicher*in ausdrücklich zu, dass die TIROLER Ton-, Bild- und Videoaufnahmen bei, im Rahmen des Kompositionswettbewerbs stattfindenden, Veranstaltungen anfertigen und ohne zeitliche und räumliche Beschränkung verarbeiten darf. Zum Zwecke der Nachberichterstattung dürfen diese Aufnahmen in jedem aktuell gebräuchlichen Wiedergabeverfahren, in Print- und Online-Medien aller Art (inkl. Social-Media-Kanälen der TIROLER) sowie Fremdmedien veröffentlicht werden. Weitere Informationen in der Datenschutzinformation.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Einreicher*innen akzeptieren, dass die Entscheidungen der Jury endgültig sind.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Teilnahme.
ALLES GUTE UND VIEL GLÜCK!